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   BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65   

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https://dejure.org/1967,8071
BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65 (https://dejure.org/1967,8071)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1967 - VII ZR 27/65 (https://dejure.org/1967,8071)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1967 - VII ZR 27/65 (https://dejure.org/1967,8071)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Die Doppelverwendung eines Richters in zwei Rechtsprechungskörpern verletzt somit nicht das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, gemäß dem von vornherein so eindeutig wie möglich festgelegt sein muß, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung im Einzelfall berufen sind (vgl. die beiden oben zitierten Entscheidungen sowie BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -).

    Eine solche Überbesetzung ist aber nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner oben genannten Entscheidung BVerfGE 18, 344, 351 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64] ausgeführt hat, verstieß es nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn der Vorsitzende (noch unter der Geltung des § 69 GVG a.F.) die richterlichen Beisitzer nach seinem Ermessen und nicht nach einem vorher festgelegten Plan zu den Sitzungen heranzog.

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Anlaß für die Verkleinerung des 4. Zivilsenats und die Neubildung des 4 a-Zivilsenats zum 1. Juli 1964 waren die Urteile BVerfGE 17, 294; 18, 65. Danach ist die Überbesetzung eines oberlandesgerichtlichen Zivilsenats mit 6 Richtern verfassungswidrig.

    Eine solche Überbesetzung ist aber nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Die Doppelverwendung eines Richters in zwei Rechtsprechungskörpern verletzt somit nicht das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, gemäß dem von vornherein so eindeutig wie möglich festgelegt sein muß, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung im Einzelfall berufen sind (vgl. die beiden oben zitierten Entscheidungen sowie BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Er hält sich innerhalb dieser Grenzen, wenn er einen objektiven Beurteilungsmaßstab anlegt und darauf abstellt, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage in der Berufungsinstanz der Ausräumung des Streits der Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits und der Vermeidung eines andernfalls zu gewärtigenden weiteren Prozesses dient (BGHZ 1, 65, 71 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; LM Nr. 1 zu § 523 ZPO; LM Nr. 1 zu § 529 ZPO; Urteil des Senats VII ZR 442/56 vom 27. März 1958).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Eine solche Überbesetzung ist aber nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Eine solche Überbesetzung ist aber nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 17, 294; 18, 65 [BVerfG 02.06.1964 - 2 BvL 23/62]; 18, 344).
  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Die Doppelverwendung eines Richters in zwei Rechtsprechungskörpern verletzt somit nicht das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, gemäß dem von vornherein so eindeutig wie möglich festgelegt sein muß, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung im Einzelfall berufen sind (vgl. die beiden oben zitierten Entscheidungen sowie BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Die Doppelverwendung eines Richters in zwei Rechtsprechungskörpern verletzt somit nicht das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, gemäß dem von vornherein so eindeutig wie möglich festgelegt sein muß, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung im Einzelfall berufen sind (vgl. die beiden oben zitierten Entscheidungen sowie BVerfGE 18, 344; 19, 52 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 747/64]und den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64 -).
  • BGH, 17.02.1966 - VII ZR 79/64

    Getrennte Berechnung einer Architektengebühr nach Wohnteil und Geschäftsteil -

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Auch bei "rechtlichem Zusammenhang", den die Revision annimmt, kann die Sachdienlichkeit verneint werden, wie der Senat bereits in seinem Urteil NJW 1966, 1029 ausgesprochen hat.
  • BGH, 15.03.1966 - V ZR 87/65

    Anerkennung eines zu erwerbenden Grundbesitzes als landwirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 20.04.1967 - VII ZR 27/65
    Somit kann keine Rede davon sein, daß über den 1. Juli 1964 hinaus "alles beim alten" geblieben wäre, oder daß die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze umgangen worden seien (ebenso der Beschluß BGH V ZR 42/65 vom 24. Februar 1966 und das Urteil BGH V ZR 87/65 vom 15. März 1966).
  • BGH, 27.03.1958 - VII ZR 442/56
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 2/65

    Verletzung von Pflichten aus einem Werkvertrag - Anspruch aus positiver

    Solche Vertreter sind jedoch bei der Frage, ob ein Spruchkörper überbesetzt ist, nicht zu berücksichtigen (BGH VII ZR 27/65 vom 20. April 1967).
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 7/65

    Übernahme einer Gaststätte - Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung

    Eine solche Überbesetzung ist nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium der Ansicht ist, daß die anfallenden Geschäfte bei geringerer Zuteilung nicht ordnungsmäßig erledigt werden können (BVerfGE 18, 344, 349 f [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]; Urteile des Bundesgerichtshofs Ib ZR 160/64 vom 15. März 1967 und VII ZR 27/65 vom 20. April 1967).
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